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    Ihre Ansprechpartner für den Bereich Sicherheitsinspektion gemäß UVV

Sicherheitsinspektion gemäß UVV

  • Regelmäßige Sicherheitsinspektionen helfen Ihnen, Ihren Kran arbeitssicher zu erhalten.
  • Berufsgenossenschaften und die Betriebssicherheitsverordnung fordern regelmäßige Inspektion des Krans, in der Regel mindestens einmal jährlich.
  • Unser DirektService prüft, ob sich der Kran in einem arbeitssicheren Zustand befindet.
  • Sicherheitsrelevante Bauteile (Bremsen, Überlastsicherungen, …) werden auf Funktion geprüft.
  • Die gesamte Anlage wird auf Funktion und Verschleiß geprüft.

Ein Stichwort ist im Kranbau besonders wichtig: Sicherheit. Während Sie mit unseren Anlagen tonnenschwere Lasten heben, helfen wir Ihnen, an die Sicherheit der Anlage zu denken. Bei ABUS-DirektService-geprüften Kranen wissen Sie genau, wie es um Ihre Anlagen bestellt ist.
Rein rechtlich liegt es in Ihrem Aufgabenbereich, sich um den sicheren Betrieb der Anlagen und Hebezeuge zu kümmern. Mit uns an Ihrer Seite haben Sie jedoch den idealen Know-How-Partner, der Ihnen hilft, Ihren Verpflichtungen gegenüber dem Gesetzgeber und Ihren Mitarbeitern nachzukommen.
Um die sichere Funktion Ihrer Anlage dauerhaft zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Inspektion sinnvoll. Auch die Berufsgenossenschaften fordern eine wiederkehrende Prüfung in bestimmten Zeitabständen. Rechtlich sind hier vor allem die Vorschriften BGV D6, BGV D8 und die Betriebssicherheitsverordnung wichtig.

Wir erinnern Sie!

Wenn Sie mit uns die Sicherheitsinspektion des Krans vertraglich vereinbart haben, helfen wir Ihnen, die vorgeschriebenen Fristen einzuhalten. Kurz bevor der Kran wieder geprüft werden muss, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf und vereinbaren einen Termin für die Kontrolle.
Was unsere Sachkundigen prüfen
Unsere geschulten DirektService-Teams überprüfen bei einer Sicherheitsinspektion alle relevanten Teile der Krananlage auf Verschleiß und sicheren Betrieb. Neben der Funktion der Gesamtanlage liegen vor allem sicherheitsrelevante Bauteile im Fokus. Da unsere Mitarbeiter ABUS Krananlagen in- und auswendig kennen, können Sie überzeugt sein, dass sich Ihr Kran nach der Inspektion in einem arbeitssicheren Zustand befindet.

Mit Brief und Siegel: Dokumentation

Wie von der Berufsgenossenschaft gefordert, wird die gesamte Sicherheitsinspektion im Kranprüfbuch dokumentiert und dort hinterlegt. Eine Prüfplakette am Kran gibt zudem auf den ersten Blick Aufschluss über den Termin der nächsten Inspektion.

Prüfabstände

Eine Sicherheitsinspektion ist nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaft und der Betriebssicherheitsverordnung in der Regel mindestens einmal jährlich nötig. Je nach Arbeitsweise, zum Beispiel im Mehrschichtbetrieb oder in aggressiven Umgebungen, kann eine häufigere Prüfung nötig sein. Sprechen Sie uns an, um zu ermitteln, wie häufig Ihr Kran inspiziert werden sollte.

Das Plus für Kunden mit Vertrag zur UVV-Sicherheitsinspektion

Wenn Sie die Sicherheitsinspektion gemäß UVV Ihrer Krane durch uns durchführen lassen, profitieren Sie von zusätzlichen Vorteilen:

  • Wir unterstützen Sie, die Fristen der Sicherheitsinspektion einzuhalten. Wenn es Zeit für die nächste Prüfung Ihres Krans wird und stimmen einen Termin mit Ihnen ab.
  • Auf Wunsch führen wir die Restlebensdauer-Beurteilung des Hebezeugs zusammen mit der Prüfung durch.
  • Auf Ersatzteile erhalten Sie 5% Rabatt
  • Durch die regelmäßige Inspektion erhalten Sie Ihren Anspruch auf Hersteller-Gewährleistung von bis zu 5 Jahren.

Das Plus für Kunden mit Inklusiv-Inspektion

Kunden mit Inklusiv-Inspektion genießen zusätzlich zu diesen Vorteilen eine ganze Reihe weiterer Extras:

  • Wir führen zusammen mit der Inspektion kostenlos die Bewertung der Restlebensdauer durch.
  • Reparaturen von bis zu zwei Stunden erledigen wir ohne Aufpreis direkt vor Ort.
  • Wir berechnen Ihnen keine Überstundenzuschläge an Werktagen
  • Sie zahlen keinen Zuschlag für Störungsbeseitigung innerhalb von 24 Stunden.
  • Die Notdienstpauschale entfällt für Sie.