Schulungen vor Ort für Kranführer
Die Unfallgefahren, die bei der Nutzung von Kranen lauern, stehen und fallen nicht nur mit der Wartung des Kranes, sondern auch mit dem Verantwortungsbewusstsein und den Fähigkeiten des Bedieners.
Nicht umsonst dürfen in Deutschland nur ausgebildete Kranführer eine Krananlage steuern (vgl. DGUV Vorschrift 52 – §29, BGG 921). Eine Ausbildungspflicht besteht unabhängig von der Tragfähigkeit und der Bauart des Kranes. Ausgenommen sind lediglich Krane, bei denen alle Bewegungen durch Muskelkraft erzeugt werden (handbetätigte Krane).
ABUS Kranführerschein für flurbediente Krane - B2.1
Tagesseminar für Gruppen bis ca. 15 Teilnehmern bei Ihnen vor Ort. So lernen die Kranführer direkt die Anlagen kennen, mit denen sie später arbeiten. Kosten durch externe Kurse entfallen. Im Anschluss an den Lehrgang nimmt der ABUS-Referent die nötige Prüfung der Teilnehmer ab und händigt den Befähigungsnachweis aus. So haben Sie die Möglichkeit, gleich eine ganze Gruppe, zum Beispiel neuer Mitarbeiter, einzuweisen und schnell und sicher im Betrieb einzusetzen.
Jährliche Unterweisung der Kranführer gem. DGUV Vorschrift 1, §4 - B2.2
Halbtagesseminar bei Ihnen vor Ort. Die Kranführer wiederholen die Inhalte der Kranführerschulung und festigen Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse in der sicheren Bedienung von Kranen. Sie erfüllen damit Ihre Unternehmerverpflichtung bzgl. der Unterweisung Ihrer Kranführer.