Obergurt / Untergurt


Als Gurte werden im Stahlbau die oberen und unteren Bänder eines Trägers mit „I-förmigem“ Querschnitt, eines Doppel-T-förmigen Trägers oder einem Kastenträger bezeichnet, die von einem durchgehenden Steg auf Abstand gehalten werden.

Liegt statisch ein Einfeldträgersystem vor, nimmt der Obergurt die Biegedruckkräfte und der Untergurt die Biegezugkräfte auf.