Nachhaltigkeit
Vorwort
Als inhabergeführtes Unternehmen gehören nachhaltig wirtschaftliches Handeln sowie die Übernahme von sozialer und gesellschaftlicher Verantwortung genauso zu unserem Selbstverständnis wie die Einhaltung von geltenden Gesetzen und Bestimmungen.
Die in unserem Code of Conduct (CoC) festgelegten Grundsätze spiegeln unsere Unternehmenskultur wider und bilden zugleich Verhaltensrichtlinien für unsere eigenen Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten. Mit unserem CoC möchten wir einen Beitrag dazu leisten, die Akteure entlang unserer Lieferkette auf verantwortungsbewusstes Handeln im Sinne der unternehmerischen Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zu sensibilisieren.
Identifikation, Prävention und Abhilfe
Um die im Zusammenhang mit unserer wirtschaftlichen Tätigkeit stehenden Menschenrechts- und Umweltrisiken identifizieren zu können, haben wir ein Risikomanagement verankert, das in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung Risiken entlang der Lieferkette identifiziert, analysiert und in angemessener Weise adressiert.
Dabei wird von nun an jährlich und, insofern mit einer wesentlich veränderten Risikolage zu rechnen ist, anlassbezogen eine Risikoanalyse durchgeführt und eine angemessene menschenrechts-und umweltbezogene Prüfung neuer Lieferanten implementiert. Letztere werden wir künftig mit Hilfe von Abfragen, Bestätigungen durch Zertifizierungen oder das Abzeichnen unseres CoC durchführen. Darüber hinaus soll unsere Risikoanalyse den aus dem Beschwerdeverfahren gewonnenen Erkenntnissen Rechnung tragen.
Unser Beschwerdeverfahren bietet allen Angestellten, Kunden, Geschäftspartnern und Lieferanten die Möglichkeit, auf etwaig auftretende menschenrechts- und umweltbezogene Missstände im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Handeln der ABUS Kransysteme Gruppe entlang der Lieferkette hinzuweisen. Auf bestätigte umwelt- oder menschenrechtsbezogene Verletzungen soll in angemessener Weise reagiert werden.
Überdies fördern wir die Tätigkeiten unserer wesentlichen unmittelbaren Lieferanten im Hinblick auf ihre unternehmerischen Sorgfaltspflichten i.S.d. LkSG durch Einforderung einer Einverständniserklärung zu unserem CoC.
Einmal jährlich und anlassbezogen werden diese getroffenen Präventions- und Abhilfemaßnahmen überprüft, evaluiert und wenn notwendig angepasst.
Die Ergebnisse des fortlaufenden Prozesses sowie der Risikoanalyse werden in regelmäßigen Abständen dokumentiert und in einem Bericht auf unserer Website veröffentlicht.
Risiken und Erwartungen
Bereits 2023 setzte sich ein Team u.a. bestehend aus der Geschäftsführung, Beschaffung sowie Exportbeauftragtem zu einem abstrakten Screening der wesentlichen unmittelbaren Lieferanten, um den ersten Verfahrensschritt hin zur Transparenz unserer Beschaffungsprozesse zu machen.
Erste Kriterien für eine generelle Einschätzung waren das Herkunftsland und die Branche. Ein wesentlicher Faktor im Hinblick auf die Anforderungen des LkSG ist dabei, dass der Großteil unserer wesentlichen unmittelbaren Lieferanten in Deutschland ansässig ist und somit deutschen Qualitäts- und Sicherheitsstandards unterliegt. Daraus resultierend stuften wir potenzielle menschenrechts- und umweltbezogene Risiken unserer wesentlichen unmittelbaren Lieferanten zunächst in einer generellen Betrachtung als niedrig ein.
Um Risiken bei direkten Lieferanten und damit auch in vorgelagerten Stufen unserer Lieferkette vorzubeugen, überprüften wir des Weiteren die Maßnahmen und Ansätze unserer wesentlichen unmittelbaren Lieferanten, umwelt- und menschrechtsrelevante Themen in ihr eigenes wirtschaftliches Handeln einzubeziehen. Wichtige Anhaltspunkte zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten waren dabei Nachweise über entsprechende Zertifizierungen, wie z.B. ISO 45001, ISO 14001 oder ISO 50001. Ein weiterer wichtiger Anhaltspunkt ist gegeben, wenn Lieferanten über einen aussagekräftigen Verhaltenskodex verfügen.
Der eigene Geschäftsbereich unterliegt regelmäßigen Audits und Prüfungen und folgt lokalen und international geltenden Umweltgesetzen. Konkrete Verletzungen von menschenrechts- oder umweltbezogenen Risiken konnten wir bislang nicht feststellen.
Die aus der Risikoanalyse gewonnenen Ergebnisse werden dokumentiert und auf unserer Website in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Grundsätzlich beabsichtigen wir in Zukunft, ausschließlich mit Lieferanten zusammenzuarbeiten, die ausdrücklich unserem CoC zugestimmt haben oder aber selbst über einen Kodex verfügen, der die angemessene Achtung von menschenrechts- und umweltbezogenen Pflichten sicherstellt.
Beschwerdeverfahren
Beschwerden im Sinne des LkSG können Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten über die Email Adresse lieferkette@abus-kransysteme.de einreichen.