Gegenkran
Gegenkran ist die Bezeichnung für einen zweiten Kran auf einer gemeinsamen Kranbahn, der mit dem Kran, aus dessen Sicht gerade gesprochen oder geschrieben wird – z. B. im Rahmen einer Zusammenfahrsicherung als Kollisionsvermeidung – zusammenwirkt. Der jeweils andere Kran ist also der Gegenkran.
Bei einer Tandemsteuerung spricht man nicht von einem Gegenkran, sondern von Haupt- und Nebenkran.