Sicherheitsprüfung


Ein Stichwort ist im Kranbau besonders wichtig: Sicherheit. Während Sie mit unseren Anlagen tonnenschwere Lasten heben, helfen wir Ihnen, an die Sicherheit der Anlage zu denken. Bei ABUS ist Ihr Kran in guten Händen. Vom ABUS Sachkundigen geprüft, wissen Sie genau, wie es um Ihre Anlagen bestellt ist - selbstverständlich auch bei Kranen anderer Hersteller.

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Probebelastung und Bremsprobe

Eine Probebelastung des Kranes und der Bremsen mit Last sowie ein Test der Funktionsfähigkeit der Überlastsicherung gehören zu einer fachgerechten Sicherheitsprüfung der Krananlage selbstverständlich dazu.

Prüfung Ihrer Krananlagen auf betriebssicheren Zustand

Unsere geschulten Serviceteams überprüfen bei einer Sicherheitsprüfung alle relevanten Teile der Krananlage auf Verschleiß und sicheren Betrieb. Neben der Funktion der Gesamtanlage liegen vor allem sicherheitsrelevante Bauteile sowie die korrekte Funktion der Sicherheitseinrichtungen im Fokus. Mit uns an Ihrer Seite haben Sie den idealen Know-How-Partner, der Ihnen hilft, Ihren Verpflichtungen gegenüber dem Gesetzgeber und Ihren Mitarbeitern nachzukommen.

Sicherheit bei der Einhaltung der Prüftermine

Sie kümmern sich um Ihr Kerngeschäft.
An Termine und Fristen für die nächste Prüfung erinnern wir Sie rechtzeitig. So entgeht Ihnen hier nichts.
Bei der Bestimmung der richtigen Prüfintervalle, die je nach Arbeitsweise, zum Beispiel im Mehrschichtbetrieb oder in aggressiven Umgebungen, kürzer als die Minimalanforderung von einem Jahr sein müssen, unterstützen wir Sie gern. Das letzte Wort haben selbstverständlich Sie.

Erhalt der ABUS Herstellergewährleistung

Durch die regelmäßige Prüfung der Krananlage durch ABUS Servicetechniker erhalten Sie sich Ihren Anspruch auf die bis zu 5-jährige ABUS Herstellergewährleistung.

 

5% Rabatt auf alle ABUS Original-Ersatzteile

Mit dem Servicevertrag sichern Sie sich einen Rabatt in Höhe von 5% auf alle ABUS Original-Ersatzteile.

Dokumentation der Prüfergebnisse

Die gesamte Sicherheitsprüfung wird auf einem Prüfprotokoll dokumentiert. Das Prüfprotokoll wird im Kranprüfbuch hinterlegt. Eine Prüfplakette am Kran gibt zudem auf den ersten Blick Aufschluss über den Termin der nächsten Inspektion.

Sollten Mängel an der Krananlage den sicheren Weiterbetrieb der Krananlage verhindern, werden diese ebenfalls im Prüfprotokoll dokumentiert. Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne bei der Erarbeitung geeigneter Maßnahmen und der Bestimmung der erforderlichen Ersatzteile.

Ziel ist es, den betriebssicheren und zuverlässigen Betrieb Ihrer Krananlagen zu erhalten - darauf haben Sie unser Wort. 

Beurteilung der Restlebensdauer

Materialermüdung, Abnutzung und Gebrauch eines Krans führen früher oder später zur Beeinträchtigung der Sicherheit. Mit zunehmendem Alter kann deshalb ein sicherer Betrieb der Anlage nicht mehr gewährleistet werden. Ein Hebezeug darf nur so lange betrieben werden, wie es sich innerhalb einer sicheren Betriebsperiode befindet. Die Beurteilung Restlebensdauer eines Hubwerks ist also elementar für die Beurteilung des sicheren Kranbetriebs und muss daher bei jeder Prüfung vorliegen.

Die DGUV Vorschrift 54 "Winden, Hub- und Zuggeräte" fordert in § 23, Absatz 4, dass bei jeder Prüfung der verbrauchte Anteil der theoretischen Lebensdauer eines Hubwerks ermittelt werden muss. Dies hat gemäß der Durchführungsanweisung entsprechend FEM 9.755 "Serienhebezeuge - Maßnahmen zum Erreichen sicherer Betriebsperioden von motorisch angetriebenen Serienhubwerken" zu erfolgen. Die FEM 9.755 definiert dazu verschiedene Ermittlungsmethoden, die im wesentlichen von der Ausstattung Ihrer Hebezeuge abhängen. Wir ermitteln mit Ihnen gemeinsam die für Sie richtige Ermittlungsmethode. Falls erforderlich, errechnen wir für Sie die Lastkollektive (Faktoren des Belastungsspektrums) aufgrund Ihrer Angaben zu Lastspielen und Betriebsweise des Hebezeugs.

Wir errechnen aus der vom Hersteller angegebenen theoretischen Lebensdauer Ihres Hebezeugs und der von uns ermittelten bereits verbrauchten Lebensdauer die noch verfügbare Restlebensdauer Ihres Hebezeugs.

Selbstverständlich werden die ermittelten Lastkollektive, die verbrauchte und die noch verbleibende Lebensdauer Ihrer Hebezeuge auf einem Protokoll zur Restlebensdauerbeurteilung dokumentiert. Die Daten sind für Sie jederzeit im Kranprüfbuch verfügbar.

Über den Ablauf der Lebensdauer werden wir Sie rechtzeitig informieren und mit Ihnen gemeinsam die erforderlichen Maßnahmen, wie die Generalüberholung des Hebezeugs oder den Austausch, planen und umsetzen.

Ein Hebezeug darf nach Ablauf der theoretischen Lebensdauer nicht mehr betrieben werden.

Hinweis: Durch den Einsatz von ABUS Lastkollektivspeichern können Lastkollektive automatisch und exakt ermittelt werden!